Dies bedeutet, dass nicht nur das Interesse der Anwohner der Parzelle Nr. 0001 vorliegen muss, sondern ein Interesse der Allgemeinheit an der Benützung der Strasse. Angesichts der Tatsache, dass sich die Parzelle 0001 der Strasse C. in einem reinen Wohnquartier befindet und als Stichstrasse mit einem Fahrverbot endet, ergibt sich, dass die Flurgenossenschaftsstrasse faktisch nicht dem allgemeinen Verkehr dienen kann. Dies will