Demgegenüber hält der Beschwerdegegner fest, dass es sich beim westlichen Teil der Parzelle 0001 um eine zweispurige Fahrbahn handle, welche im Gegenverkehr befahren werden könne. Zudem übersehe der Gemeinderat die in Art. 24 StrR für Stichstrassen geltenden Anforderungen. Für Quartiererschliessungsstrassen (QES) und Zufahrtsstrassen (ZS) in Form einer Stichstrasse werde nach Abs. 1 dieser Bestimmung «in der Regel» ein