Die Hoheit und Autonomie der Gemeinde A. beschränke sich im Ostteil der Parzelle 0001 lediglich auf den in einer Breite von 1.05m klassierten Weg Nr. 0002. Dieser bleibe aber von der Statutenänderung unberührt und sei unverändert für Fussgänger öffentlich zugänglich. Der Gemeinderat gebe den Beschluss des Regierungsrates vom 20. November 2019 (RRB-2019-514) falsch wieder, wenn er von einer Widmung «der