Seite 5 3. Zu prüfen ist, ob der Gemeinderat AA. seine Zustimmung zu einer teilweisen Widmung der Strasse C. zum Gemeingebrauch gemäss der Teilrevision der Statuten der Flurgenossenschaft Strasse C. vom 8. März 2016 zu Recht verweigert hat (act. 16.1/2).