A. Die Strasse C. und der Weg E. erschliessen in Form einer Ringstrasse ein Wohnquartier in D. (Gemeinde A.). Der oberste Teil der Strasse C., Strassenparzelle 0001, befindet sich im Eigentum der Flurgenossenschaft Strasse C. (rot markiert). Dieser Strassenabschnitt ist an beiden Enden mit einem Fahrverbot als Privatstrasse gekennzeichnet. Über den östlichen Teil der Strassenparzelle 0001, auf einer Länge von ca. 30 m, verläuft seit dem 16. Juli 1914 ein öffentliches Fusswegrecht (act. 5.3). Dieser Abschnitt ist gemäss Strassenverzeichnis der Gemeinde A. als Weg klassiert (blau markiert).