Gegenstand Widmung einer Strasse zum Gemeingebrauch Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 14. April 2021 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Rekursentscheid des DBV vom 14. April 2021 betreffend teilweise öffentliche Widmung der Strasse C. / Rekurs von B., Ort D., sei aufzuheben und die Verfügung des Gemeinderates AA. vom 1. Mai 2020 zu bestätigen. 2. Unter Kostenfolge.