4.4 Im vorliegenden Fall vermag der Beschwerdeführer weder aufzuzeigen noch ergeben sich aus den Akten Anhaltspunkte, dass bereits im Jahr 1972 Vorplätze im heutigen Umfang bestanden haben. Dagegen sprechen zum einen das Luftbild aus dem Jahr 2014 und die Fotodokumentation Google Streetview vom Oktober 2013 (act. 10.I.6/3), auf welchen im strittigen Bereich eine bewachsene bzw. überwucherte Fläche erkennbar ist. Dagegen spricht aber auch der Umstand, dass für die Vorplätze keine Bewilligungen existieren, wobei