Seite 6 unscharfe Luftbilder. Der Zeuge D. könne bestätigen, dass das Grundstück Nr. 0001 früher seinem Vater gehört habe, weshalb er die damalige Umgebungssituation bestens kenne. Zuvor habe das Grundstück Nr. 0001 der Firma E. AG gehört, welche auf der Nordseite unter einem Vordach jeweils Kies gelagert habe. Der Platz auf der Nordseite sei zweigeteilt gewesen, die Kiesablage erhöht. Beide Teile seien mit einem befestigten Untergrund versehen gewesen.