Die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse ergeben sich vorliegend vollständig aus den Verfahrensakten sowie dem allgemeinnotorischen Geoportal (Urteil des Bundesgerichts Seite 5 1C_593/2020 vom 12. Mai 2021 E. 2.1). Damit ist der Antrag auf Durchführung eines Augenscheins abzulehnen.