G. Mit Schreiben vom 11. Juni 2021 (act. 6) und 8. Juli 2021 (act. 9) liessen sich die Baubewilligungskommission B. (im Folgenden: Vorvorinstanz) sowie das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorinstanz) mit eingangs erwähnten Anträgen zur Beschwerde vernehmen. H. Mit Eingabe vom 4. August 2021 (act. 12) reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, worin er an seinen Anträgen festhielt. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen