7.21) den Belagseinbau zwischen der Remise und der [...] sowie den südöstlichen Vorplatz, verweigerte jedoch die Bewilligung für den nordwestlichen Kiesplatz und verfügte ebenfalls dessen Rückbau. Die Baubewilligungskommission B. bewilligte mit Entscheid vom 22. November 2019 (act. 7.18), mit welchem die kantonalen Bauentscheide eröffnet wurden, den Belagseinbau zwischen der Remise und der [...], verweigerte die Bewilligung der Kiesplätze und verfügte deren Rückbau innert 5 Monaten ab Rechtskraft der Verfügung (vgl. zum Ganzen den Situationsplan mit den bewilligten/nicht bewilligten Flächen; act. 7.22).