Seite 3 Vorplatz und verweigerte ebenfalls die Bewilligung für den nordwestlichen Kiesplatz. Sie verpflichtete A., diesen innert 5 Monaten ab Rechtskraft der Verfügung zurückzubauen. Das kantonale Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau, bewilligte mit Entscheid vom 29. Oktober 2019 (act. 7.21) den Belagseinbau zwischen der Remise und der [...] sowie den südöstlichen Vorplatz, verweigerte jedoch die Bewilligung für den nordwestlichen Kiesplatz und verfügte ebenfalls dessen Rückbau.