Nr. 0001, [...], [...] sei aufzuheben und es sei das Baugesuch Nr. 18-30/BKD 2018-0762 zu bewilligen, soweit überhaupt eine Baubewilligungspflicht besteht. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Erteilung der Baubewilligung betreffend das Baugesuch Nr. 18-30/BKD 2018-0762 an die Vorinstanzen zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verzichten. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mwst.) zulasten Vor- und Erstinstanzen.