Dass mit der Initiative eine verbesserte Kontrolle bestehender Anlagen anvisiert wird, lässt sich ebenfalls weder dem Wortlaut der Initiative noch dem Willen der Initianten entnehmen. Damit ist mit der Vorinstanz darin übereinzugehen, dass die Initiative nur so verstanden werden kann, dass damit neue Mobilfunkantennen in der Gemeinde E. fast vollständig ausgeschlossen werden sollen, womit mit der Initiative im Ergebnis weitgehend ein Verbot von neuen Mobilfunkantennen beabsichtigt wird.