Seite 6 folgt umschrieben: "Diese Volksinitiative soll gewährleisten, dass der Wunsch der Öffentlichkeit, nicht mehr als notwendig bestrahlt zu werden, auch umgesetzt wird". Im Begleitschreiben "[…] im März 2020" äussert sich das Initiativkomitee gemäss dem Beschluss vom 25. August 2020 wie folgt: "Die als allgemeine Anregung formulierte Volksinitiative nennt keine Zuständigkeiten und lässt offen, wie der im Initiativtext aufgeführte Begriff "neue Mobilfunkanlagen" zu interpretieren ist.