Es ist mit der Beigeladenen übereinzugehen, dass aus dem Initiativtext nicht ersichtlich ist, dass mit der Initiative lediglich Strahlungen oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte verhindert werden sollen. Gemäss dem eindeutigen Wortlaut der Initiative sollen "neue Mobilfunkanlagen in der Gemeinde E. nur noch erstellt werden dürfen, wenn sie zwingend nötig sind, um ein Funkloch beheben zu können, also nur dort, wo bisher keiner aller möglichen Anbieter einen zufriedenstellenden Empfang anbieten kann". Damit wird der Neubau von Mobilfunkantennen von dem Bestehen eines Funklochs abhängig gemacht und nicht etwa vom Risiko einer Grenzwertüberschreitung.