2.5 Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde vor, die Initiative wolle lediglich die weitere Fortsetzung einer Überversorgung mit den Risiken der Grenzwertüberschreitung unterbinden. Es ist mit der Beigeladenen übereinzugehen, dass aus dem Initiativtext nicht ersichtlich ist, dass mit der Initiative lediglich Strahlungen oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte verhindert werden sollen.