2.3 Die Vorinstanz hält in der Vernehmlassung nochmals fest, dass mit der Initiative Mobilfunkantennen fast vollständig ausgeschlossen werden sollen und damit im Ergebnis weitgehend ein Verbot von neuen Mobilfunkantennen verlangt werde. Der Beigeladene macht geltend, dass aus dem Initiativtext nicht ersichtlich sei, dass diesem die Absicht zugrunde gelegen habe, Strahlungen oberhalb der gesetzlichen Strahlungswerte verhindern zu wollen.