Die Initiative wolle also lediglich die weitere Fortsetzung einer Überversorgung mit den Risiken der Grenzwertüberschreitung unterbinden. Die Forderung nach Transparenz in einem Bereich, wo es um gesundheitliche Vorsorge gehe, sei derart zentral, dass ersterer weder kantonale Gesetze noch solche des Bundes im Wege stehen dürften und selbst ein Moratorium, das die Initiative weder vorsehe noch bewirken würde, wäre so lange als gerechtfertigt einzustufen, bis die Mobilfunkbetreiber dieser Forderung endlich nachkämen.