Diese Forderung sei zu restriktiv, weil sie nicht genügend Spielraum für die künftige Entwicklung der Mobilfunknetze und der Standortplanung belasse. Für kommunale Regelungen, welche nicht planungsrechtlich motiviert seien und über die NISV hinausgingen oder gar ein Moratorium oder Verbot für neue Antennenanlagen bestimmten, lasse das geltende Bundesrecht keinen Raum. Die Initiative lasse sich nicht in sinnvoller Weise so interpretieren, dass sie bundesrechtskonform umgesetzt werden könne.