Der Gemeinderat C. stellte in der Folge fest, dass die Initiative gültig zustande gekommen sei, qualifizierte diese aber wegen Verletzung des übergeordneten Rechts als unzulässig. Mit Beschluss vom 25. August 2020 beantragte er beim Einwohnerrat B., die Volksinitiative für ungültig zu erklären (act. 5.1/1). Seite 2 B. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2020 folgte der Einwohnerrat B. dem Antrag des Gemeinderats und beschloss, die Volksinitiative für ungültig zu erklären (act. 5./6.2).