5. Zustellung an die Beschwerdeführerin über deren Anwalt, den Beschwerdegegner über dessen Anwalt sowie an die die Vorinstanz. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtspräsident: Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Walter Kobler lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 2. März 2022 Seite 14