3. Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden wird verpflichtet, A. Parteientschädigungen von Fr. 2'800.20 (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) für das Beschwerdeverfahren und von Fr. 2'000.-- (Barauslagen und Mehrwertsteuer inbegriffen) für das Rekursverfahren zu bezahlen.