8.2 des Sozialplans ein Berechnungsbeispiel mit 21 Dienstjahren aufgeführt ist. 5. Insgesamt ergibt sich damit, dass die Beschwerde gutzuheissen ist, soweit darauf eingetreten wird, und die Sache in Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides vom 16. Februar 2021 im Sinne der Erwägungen zur Ausrichtung von Leistungen aus dem Sozialplan an den Beschwerdegegner zurückgewiesen wird.