Seite 8 erst seither beim SVAR angestellt, womit sich eine entsprechende Korrektur auf 18 Dienstjahre ergebe. Sollte die Beschwerdeinstanz wider Erwarten eine Entschädigungszahlung prüfen, werde die Entschädigungszahlung von einem Viertel des Monatslohns gemäss Art. 32 PG zur Verrechnung gestellt.