Sollte wider Erwarten von der Verpflichtung zur Zahlung einer Abgangsentschädigung ausgegangen werden, sei auf den klaren Wortlaut des Sozialplanes hinzuweisen. Ziff. 8.1 sehe bei der Berechnung der individuellen Punktezahl explizit vor, dass nur Dienstjahre beim Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden als Dienstjahre angerechnet würden. Da der SVAR erst im Jahr 2000 gegründet worden sei, sei die Beschwerdeführerin