10 des Aufhebungsvertrags, sei der Ausschluss von Sozialplanleistungen gewesen. In Übermacht und mit rechtlicher Unterstützung habe der Beschwerdegegner am 6. Dezember 2018 versucht, die Beschwerdeführerin gegen das Einverständnis zur Verkürzung der Kündigungsfrist zu veranlassen, auf Sozialplanleistungen zu verzichten. Bei den 59 Alters- und 30 Dienstjahren der Beschwerdeführerin ein krasser Missbrauch von Ziff. 6.9 Sozialplan, der in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Da Missbrauch keinen Rechtschutz finden könne, sei von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit verkürzter Kündigungsfrist gemäss Ziff.