4.1 Nach Ziff. 1.1 hat der Sozialplan zum Ziel, den betroffenen Mitarbeitern beschäftigungssichernde Perspektiven zu geben, wobei eine Mitwirkung der betroffenen Mitarbeitenden des Spitalverbunds gewünscht und unerlässlich ist. Härtefälle sollen möglichst vermieden oder zumindest gemildert werden. Der Sozialplan legt Massnahmen fest, um Folgen von Änderungen von Arbeitsverhältnissen und Kündigungen zu mildern (Ziff. 1.2). Ziel ist die berufliche Weiterbeschäftigung und eine angemessene individuelle Lösung unter Wahrung der Gleichbehandlung sowie der Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des SVAR (Ziff. 1.5). Gemäss Ziff.