Hat ein Sozialplan normativen Charakter, ist er wie ein Gesetz auszulegen. Da die normativen Bestimmungen auf einem Vertrag grĂ¼nden, ist der Wille der am Abschluss des Gesamtarbeitsvertrags beteiligten Parteien ein gewichtigeres Auslegungselement als derjenige des Gesetzgebers bei der Gesetzesinterpretation.