Ab dem 3. Dezember 2018 erschien sie nicht mehr zur Arbeit beim SVAR, sondern trat stattdessen die neue Arbeitsstelle im Heim Sonnmatt in Uzwil an. An der Besprechung vom 6. Dezember 2018 beantragte A. eine Verfügung zur Frage, welche Ansprüche ihr aus dem für WPZ-Angestellte ausgearbeiteten Sozialplan zustünden. Mit Verfügung vom 23. Januar 2019 (act. 5.14/37) lehnte der SVAR Leistungen aus dem Sozialplan für A. ab.