Seite 2 C. Am 28. November 2018 teilte A. dem SVAR mit, dass sie per 1. Dezember 2018 eine neue Stelle antreten könne und sie entsprechend per Ende November 2018 aus der Anstellung beim SVAR austreten wolle. Eine vom SVAR unterbreitete Auflösungsvereinbarung per 30. November 2018 wurde von A. nicht unterzeichnet. Ab dem 3. Dezember 2018 erschien sie nicht mehr zur Arbeit beim SVAR, sondern trat stattdessen die neue Arbeitsstelle im Heim Sonnmatt in Uzwil an.