1. Es sei eine mündliche und damit öffentliche Verhandlung, verbunden mit einem Augenschein, durchzuführen. 2. Es seien im Rahmen des Augenscheins oder an der Verhandlung folgende Personen einzuvernehmen: - E., als Zeuge (betr. Bestand der Drechslerwerkstatt) - A., Parteibefragung (betr. Zeitpunkt der Entsorgung der Drechslereigerätschaften) - F., Architekt BSA, als Zeuge (betr. Zusammenarbeit mit Planungsamt und Abteilung Raumentwicklung sowie betreffend Architektur, insbes. punktuelle Abweichungen vom Bewilligungs-projekt).