Seite 2 B. Im Jahr 2006 bewilligte das ehemalige kantonale Planungsamt (heute: Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, nachfolgend: ARE) den Abbruch des Ökonomieteils und dessen Wiederaufbau mit einer Wohnraumerweiterung. In E. 2 der Baubewilligung wurde festgehalten, dass mit dem Bauvorhaben eine Erweiterung der Bruttogeschossfläche „Wohnen“ um 64 m2 von 152 m2 auf 216 m2 verbunden sei und als Auflage in Ziff. 2.1 die Anmerkung dieser Erweiterung im Grundbuch verfügt (BKD Nr. 2006-0469/5; act. 14). Dieses Bauvorhaben wurde in der Folge jedoch nicht realisiert.