a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 19. Februar 2020 sowie die Entscheide der Abteilung Raumentwicklung vom 9. November 2017 und der B. vom 21. Dezember 2017 seien aufzuheben; 2. Das Baugesuch Projektänderung vom 19. September 2016 sei zu genehmigen. 3. Eventualiter sei die Sache zu neuer Prüfung und Entscheidung an das Departement Bau und Volkswirtschaft zurückzuweisen.