Es seien den Grundeigentümern keine Änderungen angezeigt worden. Private Eigentümer seien rechtlich weder verpflichtet, eine Attraktivitätsminderung zu schützen noch für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Wegen des Hundekots sei die negative Beeinträchtigung sehr hoch und als sehr aufwändig einzustufen. Es seien nie Beiträge an Unterhalt und Investitionen geleistet worden.