F. Gegen diesen Rekursentscheid erhoben A. sowie die B., vertreten durch A. (im Folgenden: Beschwerdeführer), mit Eingabe vom 29. Februar 2020 (act. 1) Beschwerde beim Obergericht, wobei sie eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellten. G. Mit Verfügung vom 6. April 2020 (act. 6) wies der Einzelrichter des Obergerichts das Gesuch der Beschwerdeführer um vorsorgliche Sperre des Fusswegs ab.