Seite 5 Der Aktennotiz des Amts für Soziales vom 8. Januar 2020 (act. 5.6) lässt sich im Weiteren entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 24. Dezember 2019 telefonisch angegeben hat, mit dem Darlehen der Eltern sowie geringen eigenen Mitteln über die Festtage zu kommen. Aus der Aktennotiz vom 8. recte: 9. Januar 2020 (act. 5.7) und der Eingabe des Beschwerdeführers vom 13. Januar 2020 (act. 5.8) geht zudem hervor, dass dem Beschwerdeführer ab dem 9. Januar 2020 bis zum Erlass der Verfügung am 4. Februar 2020 eine Überbrückungsrente gewährt wurde.