H. Mit Schreiben vom 27. April 2020 (act. 4) verzichtete das Departement Gesundheit und Soziales (im Folgenden: Vorinstanz) auf eine Stellungnahme. Seite 3 I. Mit Schreiben vom 14. Mai 2020 (act. 7) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein, wobei er u.a. ersuchte, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung zu prüfen. Erwägungen