C. Mit Schreiben vom 17. Januar 2020 (act. 5.15) sandte das Sozialamt B. A. zur Gewährung des rechtlichen Gehörs den Entwurf eines Beschlusses der Fürsorgekommission B. zu. Gleichzeitig gewährte es ihm die Gelegenheit, dazu innert 10 Tagen Stellung zu nehmen. D. Mit Schreiben vom 27. Januar 2020 (act. 5.19) nahm die Fürsorgekommission B. zur Beschwerde Stellung mit dem Antrag, nicht auf diese einzutreten bzw. diese abzuweisen. Am 4. Februar 2020 (act. 5.21) schloss das Departement Gesundheit und Soziales den Schriftenwechsel ab.