Das Amt für Soziales führte darauf am 24. Dezember 2019, 7. Januar 2020 und 8. Januar 2020 mehrere Telefongespräche mit A. und dem Sozialamt B.. Das Sozialamt B. stellte in Aussicht, an A. bis zu einem definitiven Entscheid Überbrückungsleistungen auszuzahlen (act. 5.6). Gemäss Aktennotiz vom 8. Januar 2020 wurde am 9. Januar 2020 eine Überbrückungsleistung ausbezahlt (act. 5.7). Mit Schreiben vom 13. Januar 2020 (act.