Gegenstand Rechtsverweigerung Beschwerde gegen die Abschreibungsverfügung des Departementes Gesundheit und Soziales vom 20. Februar 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Abschreibungsverfügung sei als nichtig zu erklären. Das Departement Gesundheit und Soziales sei zu verpflichten, die Rechtsverweigerungsbeschwerde wieder anhand zu nehmen. 2. Mein Schreiben vom 08.02.2020 sei in die Akten aufzunehmen. 3. Um die Beurteilung der Handhabung wird gebeten. 4. Gegebenenfalls wird die unentgeltliche Rechtspflege beantragt. b) der Vorinstanz Kein Antrag Sachverhalt