1. In Gutheissung der Beschwerde werden der Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 24. Dezember 2019 sowie die Verfügung des Amts für Inneres, Abteilung Migration vom 4. Juli 2019 aufgehoben und das Amt für Inneres, Abteilung Migration, angewiesen, dem Beschwerdeführer die Niederlassungsbewilligung wieder zu erteilen. 2. A. wird im Sinne der Erwägungen verwarnt. 3. Für das Beschwerdeverfahren wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2'000.-- festgesetzt, welche auf die Staatskasse genommen wird.