Seite 11 Vorliegend ist von einem einfachen Fall auszugehen, bei welchem keine schwierigen Rechtsfragen zu beantworten und keine umfangreichen Akten zu studieren waren. In Anbetracht der Umstände erscheint eine Entschädigung von Fr. 2‘500.-- für das Beschwerdeverfahren als angemessen, zuzüglich 4% Barauslagen sowie 7.7% für die MwSt. (total Fr. 2‘800.20). Diese Entschädigung hat die Vorinstanz zu bezahlen.