5.6 In Anbetracht dieser Umstände kommt das Obergericht zum Schluss, dass sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Ausweisung derzeitig für den Beschwerdeführer als unverhältnismässig erweisen. Dieser ist stattdessen zu verwarnen unter der Androhung, dass von der Vorvorinstanz der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verbunden mit einer Ausweisung (Art.