Der Beschwerdeführer habe seit langer Zeit keiner geregelten Arbeit nachgehen können, weil er psychisch krank sei. Seine finanziellen Probleme seien deshalb direkte Folge seiner psychischen Erkrankung. Zu berücksichtigen sei insbesondere, dass der Beschwerdeführer vom 13. Februar bis 30. Juni 2019 in stationärer Behandlung gewesen sei. Seit 1. Juli 2019 sei er nicht mehr in stationärer Behandlung, sei jedoch bis heute krankgeschrieben. Sodann sei er per 10. Februar 2020 in die Tagesklinik des Psychiatrische Zentrums Herisau aufgenommen worden.