4.2 Wie sich aus den offenen Verlustscheinforderungen und diversen Betreibungen erschliesst, ist der Beschwerdeführer auch seinen öffentlich- und privatrechtlichen Verpflichtungen nicht immer nachgekommen, was ihm insofern vorzuwerfen ist, als dass die von ihm bezogenen Sozialhilfeleistungen eigentlich seinen Existenzbedarf abdecken sollten. In Bezug auf die Schulden ergibt sich dabei Folgendes: Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 15. Dezember 2020 (act. 17) lagen zu jenem Zeitpunkt offene Betreibungen im Umfang von Fr. 1‘839.55, 3 Pfändungen im Gesamtbetrag von Fr. 1‘352.50 und Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 170‘225.10 vor (im Vergleich: