Ausschlaggebend ist die vorauszusehende Entwicklung der finanziellen Situation in Berücksichtigung der realisierbaren Einkommensaussichten sämtlicher Familienmitglieder (Urteile des Bundesgerichts 2C_98/2018 vom 7. November 2018 E. 4.1; 2C_120/2015 vom 2. Februar 2016 E. 2.1). Eine Sozialhilfeabhängigkeit erfüllt in der Regel die Kriterien der Erheblichkeit und Dauerhaftigkeit, wenn die Leistungen Fr. 80‘000.-- übersteigen und während