A. A., geboren am XX.XX.1984, ist türkischer Staatsangehöriger. Am 13. August 1994 zog er zu seinen Eltern nach F., welche in der Schweiz niederlassungsberechtigt sind. Am 15. August 1994 erhielt er zwecks Verbleibs bei den Familienangehörigen die Niederlassungsbewilligung (act. 8/290). Am 20. Januar 2006 zog er zu seiner damaligen Freundin nach B. (act. 8/187), mit welcher er eine gemeinsame Tochter hat. In der Folge verstiess A. mehrfach gegen die öffentliche Ordnung, weshalb er vom Migrationsamt von Appenzell Ausserrhoden mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 (act. 8/285) verwarnt wurde.