Seite 7 nicht gegeben seien. Die nichtlandwirtschaftliche Nutzung sei rechtmässig, entsprechend könne das Gebäude Assek. Nr. 0004 mit einer Fläche von 999 m2 abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des BGBB entlassen werden, sobald die Fuss- und Fahrwegrechte und Holzabfuhrrechte grundbuchlich geregelt seien. Im Dispositiv wird dann in Ziff. 1 die beantragte Abparzellierung nicht bewilligt und trotzdem in Ziff.