Es wäre der Beschwerdeführerin ohne weiteres möglich gewesen zugunsten des landwirtschaftlichen und zulasten des nichtlandwirtschaftlichen Grundstücks Eigentümerdienstbarkeiten zu errichten. Indem die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin abgewiesen habe, ohne ihr zuvor eine Frist zur Einreichung der angeforderten Entwürfe anzusetzen und ohne ihr bei Säumnis die Ablehnung des Gesuches anzudrohen, verletze sie den Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör.